Zahnzusatzversicherungen können sich lohnen: Denn Zahnersatz ist oft sündhaft teuer. Dass viele gute Tarife im Markt sind, hat nun auch die „Stiftung Warentest“ bestätigt. Von 249 getesteten Zusatzversicherungen erhielten zwei Drittel die Bewertung „sehr gut“.
Zahngesundheit ist wichtig: Und das in mehrerer Hinsicht. Viele Bürgerinnen und Bürger wissen, dass der Verlust eines Zahnes oder mehrerer Zähne nicht nur das Essen erschweren kann: Je nachdem, welche davon betroffen sind. Auch das ästhetische Erscheinungsbild leidet. Mehrere Umfragen zeigen, dass Personen auch danach beurteilt werden, ob sie gepflegte Zähne haben. Mit einer Zahnlücke fällt dann nicht nur das Lächeln schwer – man riskiert auch, von den Mitmenschen vorverurteilt zu werden.
Was aber tun, wenn ein Zahn verloren geht? Gerade Kassenpatienten sehen sich dann schnell mit sehr hohen Kosten konfrontiert. Denn die Krankenkassen zahlen nur sehr geringe Zuschüsse für Zahnersatz: bei einer metallischen Brücke zum Beispiel nicht einmal 400 Euro. Wer mehrere Zähne durch ein Implantat ersetzen muss, der muss jedoch einen hohen vierstelligen, ja sogar fünfstelligen Betrag einplanen. Oft leistet die GKV weniger als 20 Prozent der entstehenden Kosten.
Hier kommen sogenannte Zahnzusatzversicherungen ins Spiel, mit denen man die finanziellen Folgen des Zahnverlustes abfedern kann. Nicht zufällig gehört diese Produktart zu den erfolgreichsten Policen der privaten Krankenversicherer. Mehr als 16 Millionen Verträge haben die Deutschen bereits abgeschlossen, um ihre Zähne zu schützen. Innerhalb der letzten zehn Jahre hat sich die Zahl der Kundinnen und Kunden mehr als verdoppelt.
Dass eine hohe Qualität im Markt ist, bestätigt nun auch die „Stiftung Warentest“. Für die aktuelle Ausgabe der Zeitschrift „Finanztest“ (Heft 6/2020) hat die Stiftung insgesamt 249 Tarife unter die Lupe genommen. Mehr als zwei Drittel wurden mit „sehr gut“ bewertet.
Wenn der Versicherer Gesundheitsfragen stellt, müssen diese aber ehrlich und vollständig beantwortet werden: Sonst kann er im schlimmsten Fall eine sogenannte Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht geltend machen und im Leistungsfall eine Zahlung verweigern. Deshalb empfiehlt es sich, eine Expertin bzw. einen Experten hinzuzuziehen. Darüber hinaus enthalten auch die Verträge recht unterschiedliche Leistungen, etwa mit dem Blick auf Wartezeiten. Wie bei anderen Versicherungsarten auch, so gilt auch hier: Vertrag ist nicht gleich Vertrag. Ein Beratungsgespräch kann deshalb lohnen.