Hunde leben in 21 Prozent der deutschen Haushalte (2021). Insgesamt gibt es etwa 10,3 Millionen Hunde in Deutschland – und sie verursachen mitunter Schäden, die für ihre Besitzer teuer werden können. Die folgenden sechs Urteile zeigen, wo Gefahren für Hundefreunde lauern und wo die Grenzen der Haftung liegen.

Typische Tiergefahr verwirklicht

Auf einem Fest ließ ein Hundehalter sein Tier frei herumlaufen. Als sich eine Frau zu dem Hund hinabbeugte, biss er zu. Der Hundehalter wollte deshalb eine Mitschuld geltend machen. Das sahen die Richter am OLG Oldenburg anders. Nach Treu und Glauben dürfe ein Gast bei einem freilaufenden Haustier davon ausgehen, dass Herunterbeugen keinen Beissreflex auslöst oder zum Angriff reizt. Die Frau habe sich nicht in eine eine Situation drohender Eigengefährdung begeben. Der Hundehalter musste nach Hinweisbeschluss vollen Schadenersatz leisten. Mit dem Hundebiss verwirklichte sich eine typische Tiergefahr, so die Richter (Az.: 9 U 48/17).

Berücksichtigt das Jobcenter Kosten für eine Hundehaftpflichtversicherung?

Mit dieser Frage befasste sich das Bundessozialgericht (B 14 AS 10/16 R) und entschied, dass Beiträge, die für eine gesetzlich vorgeschriebene Hunde-Haftpflichtversicherung gezahlt werden, nicht angerechnet werden, um so ein höheres ergänzendes steuerfinanziertes Arbeitslosengeld II zu erhalten. Nur Versicherungen, die einen spezifischen Bezug zu den Zielen des Sozialgesetzbuchs Zweites Buch aufweisen, können angerechnet werden. Zum Beispiel Gebäudebrandversicherung oder Kfz-Versicherung, um die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit zu erleichtern. Anders verhält es sich, wenn ein Hund aus gesundheitlichen Gründen gehalten wird (z.B. Blindenführhund).

Hund muss Ruhezeiten einhalten

Eine Frau fühlte sich durch das Bellen ihres Nachbarhundes gestört und legte Protokolle, Videos und Lärmmessungen vor. Das OLG Brandenburg (Az.: 5 U 152/05) gab der Klägerin teilweise recht und verlangte, dass der Hundebesitzer sicherstellt, dass wochentags und an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 22:00 Uhr bis 7:00 Uhr keine wesentlichen lautstarken Lärmbelästigungen in Form von Bellattacken ausgehen, die das Eigentum der Klägerin an ihrem Grundstück, ihren Besitz und ihre Gesundheit beeinträchtigen. Bei Zuwiderhandlung droht ein Ordnungsgeld von bis zu 5.000 Euro.

Leine als Gefahrerhöhung

Ein Hundehalter ließ seinen Hund auf einem asphaltierten Weg frei herumlaufen ohne die Leine selbst festzuhalten. Das Tier zog die Leine hinter sich her. Als sich eine Radfahrerin näherte, reagierte das Tier nicht auf Pfiffe seines Herrchens. Die Frau stürzte. Das LG Tübingen erkannte eine Gefahrerhöhung im Hinterherschleifen der Leine. Der Hundehalter haftet allein für die Unfallfolgen, so die Richter (Az.: 5 O 218/14).

Dürfen Hunde ins Taxi?

Die Beförderungspflicht umfasst auch die Mitnahme von Hunden im Taxi. Allerdings dürfen Taxifahrer die Mitnahme von Hunden verweigern, wenn sie allergisch reagieren oder Angst vor dem Tier haben (OLG Hamm, Az.: 3 Ss OWi 61/92). In solchen Fällen ist der Taxifahrer allerdings verpflichtet, einen passenden Wagen bei der Zentrale anzufordern.

16.000 Euro für ungewollten Deckakt?

Ungewollte Deckakte bei Tieren sind gar nicht so selten. Die Schadenersatzforderung im vorliegenden Fall aber schon. Eine Hobbyzüchterin wollte nämlich 16.000 Euro nachdem ihre Rassehündin vom Nachbarhund gedeckt wurde. Weil die Züchterin keinen Mischlingswelpen wollte, ließ sie die Gebärmutter der Hündin entfernen. Die Schadenersatzforderung leitete sie vor allem aus entgangenen Gewinnen mit der beabsichtigten Zucht ab. Vor dem LG Coburg einigten sich die Streitparteien allerdings auf eine Summe von 500 Euro (Az.: 11 O 185/13).