Im vergangenen Jahr haben Versicherer ihren Kunden so viel wie noch nie zuvor für gestohlene Fahrräder ausgezahlt, wie aus der aktuellen Statistik des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hervorgeht. Die Gesamtzahl der gestohlenen Fahrräder stieg im Jahr 2022 auf 140.000, was einen Anstieg um rund 15.000 gegenüber dem Vorjahr bedeutet. Trotzdem war die Anzahl der gestohlenen Fahrräder niedriger als vor der Corona-Pandemie im Jahr 2019, als es 150.000 waren.
Der Schadendurchschnitt erreichte mit 970 Euro einen neuen Höchststand. Die Zahl der gestohlenen Fahrräder laut Polizeilicher Kriminalstatistik stieg um knapp 14 Prozent auf rund 266.000. Hier bleibt der Versicherungsschutz unberücksichtigt, da Diebstähle oft nicht gemeldet werden und die Dunkelziffer daher wahrscheinlich höher ist.
Wenn ein Fahrrad aus einem verschlossenen Abstellraum, Keller oder einer Wohnung gestohlen wird, übernimmt die Hausratversicherung den Schaden. In der Regel geschieht der Diebstahl jedoch auf der offenen Straße, wo eine Zusatzklausel in der Hausratpolice Schutz bieten kann. Dabei muss das Fahrrad immer durch ein Bügel- oder Kettenschloss gesichert sein, das als „verkehrsübliches Schloss“ bezeichnet wird. Von den rund 27 Millionen Versicherungsverträgen in Deutschland haben knapp die Hälfte die Fahrradklausel eingeschlossen.
Die Versicherung erstattet den sogenannten Wiederbeschaffungswert, der den Preis eines neuen gleichwertigen Fahrrads widerspiegelt. Die maximale Entschädigung wird in der Regel auf einen bestimmten Prozentsatz des gesamten versicherten Hausrates begrenzt. Für teurere Fahrräder und E-Bikes kann es daher sinnvoll sein, die Versicherungssumme zu erhöhen oder eine spezielle Fahrradversicherung abzuschließen.