Die Witwen- oder Witwerrente ist eine Hinterbliebenen-Leistung, die im Paragraphen 46 des Sechsten Sozialgesetzbuchs (SGB VI) geregelt ist. Witwen oder Witwer sowie überlebende Lebenspartner*innen haben Anspruch auf diese Rente, wenn sie nicht erneut heiraten oder eine (neue) eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen. Der verstorbene Partner muss jedoch die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt haben.

Es gibt zwei Arten der Witwenrente: die kleine und die große Witwenrente:

  • Die kleine Witwenrente beträgt grundsätzlich 25 Prozent der Rente, die der verstorbene Partner zum Todeszeitpunkt erhalten hat oder hätte. Die Auszahlung erfolgt jedoch nur für höchstens 24 Kalendermonate ab dem Monat des Todes und wird gemindert, wenn der verstorbene Partner vor seinem 65. Lebensjahr gestorben ist.
  • Die große Witwenrente wird gewährt, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Dazu gehören das Erreichen des 46. Lebensjahres (ab 2024 steigende Altersgrenze) oder die Erziehung eines minderjährigen oder behinderten Kindes. Je nachdem, ob die Eheschließung vor oder nach dem 01.01.2002 stattgefunden hat, gibt es Unterschiede beim Anspruch auf die große Witwenrente. Die Hinterbliebenen, die vor diesem Stichtag geheiratet haben, haben einen höheren Anspruch und erhalten 60 Prozent des Rentenanspruchs. Für Ehepartner, die nach diesem Datum geheiratet haben, beträgt der Anspruch nur 55 Prozent.

Kinderzuschlag erhöht Witwenrente, aber Einkommen wird angerechnet

Der Kinderzuschlag kann die Witwenrente erhöhen, wenn ein Kind in den ersten drei Lebensjahren erzogen wurde. Das Einkommen wird jedoch angerechnet, wodurch die Witwenrente gekürzt werden kann. Es gibt bestimmte Freibeträge, die nicht überschritten werden dürfen, um die volle Rente zu erhalten.

Was 2022 verwitwete Frauen erhalten

Im Jahr 2022 erhielten insgesamt 286.260 Frauen erstmals die Witwenrente, wobei die große Witwenrente deutlich häufiger in Anspruch genommen wurde:

  • 285.275 Frauen erhielten erstmals die große Witwenrente. Der durchschnittliche Rentenzahlbetrag lag für alle Neuzugänge bei 728,29 Euro.
  • 985 Frauen erhielten erstmals die kleine Witwenrente. Der durchschnittliche Rentenzahlbetrag lag bei 221,50 Euro.

Was 2022 verwitwete Männer erhalten

  • In 2022 erhielten 86.657 Männer erstmals die große Witwerrente. Der durchschnittliche Rentenzahlbetrag lag nur bei 376,59 Euro.
  • 186 Männer erhielten 2022 erstmals die kleine Witwerrente. Der durchschnittliche Rentenzahlbetrag lag bei 224,93 Euro.

Wie viele Menschen insgesamt Witwen- und Witwerrente erhalten:

Der Bestand der großen und kleinen Witwen- und Witwerrente zum 31.12.2022 ist wie folgt:

  • Insgesamt 4.478.612 Frauen beziehen die große Witwenrente mit einem durchschnittlichen Rentenzahlbetrag von 734,19 Euro.
  • 1.588 Frauen erhalten die kleine Witwenrente mit einem durchschnittlichen Rentenzahlbetrag von 244,93 Euro.
  • Insgesamt 735.690 Männer beziehen die große Witwerrente mit einem durchschnittlichen Rentenzahlbetrag von 401,91 Euro.
  • Lediglich 270 Männer beziehen die kleine Witwerrente mit einem durchschnittlichen Rentenzahlbetrag von 241,37 Euro.

Zahlen zeigen: Private Hinterbliebenenvorsorge ist wichtig

Aufgrund des geringen Absicherungsniveaus der staatlichen Hinterbliebenenrenten ist eine private Absicherung von großer Bedeutung. Denn Partner- und Familienangehörige müssen abgesichert werden. Unternehmer und Firmengründer müssen aber auch ihr Unternehmen und Mitarbeitende absichern. Eine Risikolebensversicherung kann hier helfen. Rat Suchende sollten sich an eine Expertin oder einen Experten wenden.