Schwere Unfälle oder verheerende Krankheiten können bei Kindern zu einer Invalidität führen, die weitreichende Konsequenzen hat. Neben einem erheblichen Verlust an Lebensqualität können zusätzliche Belastungen entstehen, wie beispielsweise notwendige Wohnungsumbaumaßnahmen und finanzielle Einbußen aufgrund von erhöhten Kosten für Kinderbetreuung.

Viele Eltern schließen eine Kinderunfallversicherung für ihren Nachwuchs ab, die in der Regel eine Einmalzahlung erbringt. Dabei berücksichtigen Eltern jedoch oft nicht, dass ein Kind, das im jungen Alter invalid wird, möglicherweise als Erwachsener kein eigenes Einkommen erwirtschaften kann. Und deshalb kann eine Invaliditätsversicherung die bessere Wahl sein.

„Mit einer Kinderinvaliditätsversicherung sind Eltern und ihre Kinder gegen die gravierenden Folgen einer Kinderinvalidität abgesichert“, sagt Anna Follmann, Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. „Versicherungsschutz besteht sowohl bei Invalidität durch einen Unfall als auch durch eine Krankheit.“

Die Kinderinvaliditätsversicherung bietet Schutz auch dann, wenn das Kind aufgrund einer schweren Krankheit in seiner physischen oder geistigen Leistungsfähigkeit beeinträchtigt ist. Als invalide gilt das Kind, wenn seine Behinderung mindestens 50 Prozent beträgt. Dies ist von besonderer Bedeutung, da Kinder weitaus häufiger aufgrund von Krankheiten invalide werden als durch Unfälle. Weniger als ein Prozent der Invaliditätsfälle bei Kindern sind auf Unfälle zurückzuführen, während 90 Prozent durch Krankheiten bedingt sind.

Diese Punkte empfehlen Verbraucherschützer vorm Abschluss einer Kinderinvaliditätsversicherung zu beachten:

  • Eine monatliche Rentenhöhe von mindestens 1000 Euro ist ratsam. Mit einem geringeren Betrag wird es schwierig sein, dem Kind später einen Lebensstandard über dem Niveau der Sozialhilfe zu ermöglichen.
  • Die meisten Versicherer bieten Verträge ab dem ersten Geburtstag des Kindes an, in einigen Fällen sogar bereits sechs Wochen nach der Geburt. Ein Vertragsabschluss ist üblicherweise bis zum 14. oder 16. Lebensjahr möglich.
  • Im Falle einer Invalidität zahlt die Versicherung eine Rente bis zum Ableben des Kindes. Unter Umständen wird auch eine einmalige Kapitalleistung ausgezahlt.
  • Es empfiehlt sich, Tarife mit geringen Ausschlüssen bei Krankheiten zu wählen. Wichtig ist, dass der Versicherer auch bei Invalidität aufgrund psychischer Erkrankungen leistet.
  • Die Gesundheitsfragen im Antragsformular sollten präzise und gewissenhaft beantwortet werden, um sicherzustellen, dass der Versicherer im Leistungsfall die Auszahlung nicht verweigern kann.
  • Optimal ist es, wenn Versicherer am Ende der Versicherungslaufzeit einen Wechsel in eine Berufsunfähigkeitsversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung anbieten.

Die Beiträge für Kinderinvaliditätsversicherungen liegen je nach Leistungsumfang zwischen ca. 100 und 400 Euro im Jahr. Ein Beratungsgespräch kann helfen den passenden Schutz zu finden.