Wenn Rehe und Wildschweine am Wegesrand stehen, freut sich der Mensch. Allerdings nur so lange, bis das Tier vor das Auto rennt. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft hat am Mittwoch die Schadensbilanz der Kfz-Versicherer für Wildunfälle des Jahres 2022 veröffentlicht. Und diese ist auf einen Rekordwert gestiegen.

Noch nie waren die Zusammenstöße zwischen Autos und Wildtieren so teuer, wie im vergangenen Jahr. Rein rechnerisch kam es täglich zu über 700 Wildunfällen in Deutschland. Das sind in Summe rund 265.000 Unfälle pro Jahr, die an die Versicherer gemeldet wurden.

Das geht auch richtig ins Geld. Laut GDV mussten die Versicherer 2022 rund 950 Millionen Euro allein dafür aufbringen, dass ein PKW mit Wildtieren zusammenstieß. Pro Unfall sind das im Schnitt 3.600 Euro. Im Jahr davor lag der Wert noch bei durchschnittlich 3.300 Euro. „Für diesen Anstieg gibt es zwei Gründe: Die Karosserieteile, die nach Wildunfällen häufig ausgetauscht werden müssen, sind deutlich teurer geworden – und die Kfz-Werkstätten verlangen höhere Stundensätze“, sagt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen.

Haarwild – oder ein anderes „wildes“ Tier?

Schäden mit sogenanntem Haarwild wie Rehe oder Hirsche begleicht die Kfz-Teilkaskoversicherung. Allerdings müssen hierfür bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Zum einen muss sich das Auto in Bewegung befunden haben, zum anderen muss vom Tier eine „typische Gefahr“ ausgehen. Das heißt, wenn das Tier beim Zusammenstoß bereits tot war, weil ein vorheriges Auto es schon verletzt hatte, kann die Versicherung unter Umständen die Zahlung verweigern (OLG München, Az: 10 U 4630/85). Zum Haarwild nach dem Jagdgesetz zählen auch Wild­schweine, Füchse, Hasen oder Marder.

Dennoch lohnt es sich, auch über den Abschluss eines Vollkasko-Vertrages nachzudenken. Denn nicht immer ist es ein wilder Waldbewohner, der vors Auto läuft. Auch eine ausgebrochene Kuh, ein Hund oder ein großer Vogel können enormen Schaden verursachen, wenn sie im falschen Moment die Straße kreuzen. Hier ist man mit einem Vollkasko-Vertrag in der Regel auf der sicheren Seite. Auch manche Teilkasko-Versicherer haben ihre Leistungen entsprechend erweitert, aber nur, wenn das entsprechend in den Vertragsbedingungen steht. Grundsätzlich gilt: Immer im Kfz-Versicherungsvertrag nachlesen, für welche Unfälle mit Tieren der Versicherer zahlt!