Ab dem 1. Juli 2024 dürfen Hinterbliebenenrentner mehr hinzuverdienen, ohne dass es auf ihre Bezüge angerechnet wird. Die Einkommensgrenze steigt auf 1.038,05 Euro netto im Monat. Die Deutsche Rentenversicherung informiert über die Änderungen und die Auswirkungen auf die Rentenberechnung.
Hinterbliebenenrentner in Deutschland dürfen ab dem 1. Juli 2024 mehr hinzuverdienen, ohne dass es auf ihre Renten angerechnet wird. Die Deutsche Rentenversicherung hat bekannt gegeben, dass die Einkommensgrenze um rund 45 Euro von 992,64 Euro auf 1.038,05 Euro netto im Monat erhöht wird.
Im Jahr 2023 bezogen rund 5,5 Millionen Menschen in Deutschland eine Hinterbliebenenrente, darunter etwa 656.000 Personen im erwerbsfähigen Alter. Diese dürfen nun ab Juli mehr hinzuverdienen. Während waisenrentenberechtigte Kinder unbegrenzt hinzuverdienen dürfen, wird für andere Hinterbliebene wie Witwen und Witwer das Einkommen, das den Freibetrag übersteigt, zu 40 Prozent angerechnet.
Die Anpassung der Hinzuverdienstgrenze erfolgt auf Basis des durchschnittlichen Nettoverdienstes des Vorjahres. Nahezu alle Einkommensarten werden berücksichtigt, ausgenommen sind bedarfsorientierte Leistungen wie Arbeitslosengeld II und Grundsicherung sowie Einnahmen aus staatlich geförderten Altersvorsorgeverträgen.
Die Hinterbliebenenrente ergibt sich aus den Rentenansprüchen des Verstorbenen, wobei die Dauer des Anspruchs und die Höhe der Rente zwischen der großen und der kleinen Witwen- oder Witwerrente variieren. Die große Witwen- oder Witwerrente beträgt 55 Prozent der Rente des Verstorbenen (in bestimmten Fällen 60 Prozent) und wird unbegrenzt gezahlt, während die kleine Witwen- oder Witwerrente auf 24 Monate begrenzt ist und 25 Prozent der Rente des Verstorbenen beträgt.