Ein aktuelles Urteil des Bundessozialgerichts schützt Versicherte: Wenn Ärzte Krankmeldungen nicht rechtzeitig oder korrekt elektronisch an die Krankenkasse übermitteln, darf dies nicht zu Lasten der Versicherten gehen. Damit entlastet das Urteil Arbeitnehmer deutlich und klärt, dass technische Probleme außerhalb ihres Einflussbereichs liegen.

Der Fall: Krankengeld wurde verweigert

Im Frühjahr 2021 erkrankte ein Arbeitnehmer und beantragte nach Ablauf der Lohnfortzahlung seines Arbeitgebers Krankengeld. Die Krankenkasse aber verweigerte die Zahlung. Der Grund: Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung war nicht rechtzeitig bei ihr eingegangen. Gilt doch die Regel, die Krankenkasse innerhalb einer Woche nach Beginn einer Arbeitsunfähigkeit zu informieren.

Doch der Versicherte ging gegen diese Entscheidung vor und klagte – immerhin gilt seit dem 1. Januar 2021 eine Neuregelung. Seitdem müssen Arbeitnehmer ihre Krankenkasse nicht mehr selbst über ihre Arbeitsunfähigkeit informieren. Diese Aufgabe übernehmen die behandelnden Ärzte, die die Bescheinigung elektronisch an die Krankenkasse übermitteln. Die Schuld der verspäteten Meldung lag also bei der Arztpraxis. Warum sollte der Arbeitnehmer dafür bestraft werden?

Rechtsstreit über drei Instanzen

Der Fall zog sich durch mehrere Instanzen, bis das Bundessozialgericht die Rechte des Versicherten klarstellte. Das Bundessozialgericht entschied, dass Arbeitnehmer nicht für technische Probleme bei der elektronischen Übermittlung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verantwortlich gemacht werden können (Az.: B 3 KR 23/22 R). Die Verantwortung liegt seit der Gesetzreform bei den Ärzten, die verpflichtet sind, die Bescheinigung fristgerecht an die Krankenkasse zu senden. Selbst wenn es bei der Übertragung zu Fehlern oder Verzögerungen kommt, bleibt der Anspruch auf Krankengeld bestehen. Laut Urteil muss die Krankenkasse also das Krankengeld zahlen.

Fazit: Die Verantwortung liegt nun bei den Ärzten – und eine Rechtsschutz kann sich lohnen

Dieses Urteil stärkt die Rechte der Versicherten deutlich. Arbeitnehmer müssen sich keine Sorgen machen, dass technische Probleme bei der Übermittlung ihrer Krankmeldungen negative Folgen für ihren Krankengeldanspruch haben. Die Verantwortung für die rechtzeitige Meldung liegt seit der Gesetzesänderung bei den Ärzten, der Versicherte ist vollständig entlastet.

Das Urteil zeigt aber auch den Nutzen einer Rechtsschutzversicherung. Ohne Klage über mehrere Instanzen hinweg hätte der Kläger nicht sein Recht – in diesem Fall nicht den Erhalt des Krankengelds – durchsetzen können. Viele Menschen scheuen aber Klagen, obwohl sie im Recht sind. Drohen doch hohe Kosten. Eine Rechtsschutzversicherung kann Kostenrisiken minimieren – und den Menschen helfen, an ihr gutes Recht zu kommen.