Das Bundesfinanzministerium plant für 2025 eine Anhebung des Grundfreibetrags um 312 Euro auf 12.096 Euro – das sind 12 Euro mehr als ursprünglich vorgesehen.

Der Grundfreibetrag bei der Einkommenssteuer soll im kommenden Jahr stärker ansteigen als zuvor geplant. Nach neuesten Informationen des Bundesfinanzministeriums wird der Freibetrag 2025 um 312 Euro auf insgesamt 12.096 Euro angehoben. Dies soll Bürgern mehr finanziellen Spielraum verschaffen, indem ein größerer Teil des Einkommens steuerfrei bleibt. Ursprünglich war ein geringerer Anstieg vorgesehen, doch nun gibt es eine Erhöhung um weitere 12 Euro. Im Jahr 2026 ist eine weitere Steigerung auf 12.348 Euro geplant. Die Maßnahme soll vor allem geringere Einkommen entlasten und so zur finanziellen Stabilität beitragen.

Der Grundfreibetrag dient dazu, das Existenzminimum einer Person steuerfrei zu stellen. Das bedeutet, dass das Einkommen bis zu dieser Grenze nicht versteuert wird, um sicherzustellen, dass den Bürgern ausreichend Mittel für die Deckung ihres grundlegenden Lebensbedarfs wie Wohnen, Ernährung und Kleidung zur Verfügung stehen. Damit wird sichergestellt, dass niemand Steuern auf das Einkommen zahlen muss, das für das tägliche Leben notwendig ist. Der Grundfreibetrag wird regelmäßig angepasst, um Inflation und steigende Lebenshaltungskosten zu berücksichtigen.