Urteil – Kfz-Haftpflicht: unnötig selbst in Gefahr gebracht

Wer sich selbst unnötig in Gefahr bringt, muss sich bei einem Unfall ein hohes Mitverschulden anrechnen lassen. Diese leidvolle Erfahrung hat ein junger Mann gemacht, der das Auto seiner damaligen Freundin zu stoppen versuchte, nachdem es ins Rollen ...