Krankengeld – Nur regelmäßige Einmalzahlungen zählen bei der Berechnung

Das Landessozialgericht Stuttgart entschied, dass bei der Berechnung des Krankengelds nur regelmäßige Einmalzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld berücksichtigt werden. Weitere Sonderzahlungen bleiben unberücksichtigt.Laut aktuellem ...