Ist zu Silvester wieder etwas kaputt gegangen? Der Briefkasten explodiert oder die Mülltonne in Flammen aufgegangen? Ob man jeden Schaden seinem Wohngebäude-Versicherer melden sollte, ist eine Ermessensfrage – und nicht immer zu empfehlen. Aus diesen Gründen.

Es ist leider keine Seltenheit, dass am Neujahrstag auch mal was am Haus kaputt geht: Kinder stecken Knaller in den Briefkasten, zielen mit der Rakete auf die Satellitenschüssel oder stellen andere Dummheiten an. Ärgerlich ist das, weil zwar derartige Streiche nicht bös gemeint sein mögen, aber im wahrsten Sinne des Wortes brandgefährlich sind. Jedes Jahr haben Hausbesitzer und Gewerbetreibende in Summe einen Millionenschaden zu beklagen, weil Knaller und Raketen nicht sachgemäß benutzt wurden. Und auch die Kliniken berichten von vielen Verletzungen durch Feuerwerk.

Das Problem bei Wohngebäude-Policen: Versicherer darf kündigen

Wenn am Haus oder dazugehörigen Gebäudeteilen wie Türen und Fenstern etwas kaputt geht, zahlt in der Regel eine gute Wohngebäude-Versicherung. Und dennoch sollten Hausbesitzer nicht jeden kleinen Schaden dem Versicherer melden, zum Beispiel wenn der Briefkasten verbeult wird. Wer den kaputten Gegenstand problemlos selbst ersetzen kann, ist mitunter besser beraten, den kleinen Schaden selbst zu zahlen.

Das klingt zunächst seltsam: Hat man nicht eine Wohngebäudepolice abgeschlossen, damit der Versicherer zahlt? Natürlich. Aber das Problem ist, dass der Versicherer nach mehreren kleinen Schadensmeldungen den Vertrag einseitig aufkündigen kann. Zwar wird er natürlich den Betrag erstatten und den kaputten Briefkasten ersetzen. Aber wenn ein Hausbesitzer zu oft Schäden reguliert haben will, kann es passieren, dass zum nächsten Kündigungstermin tatsächlich die Kündigung des Versicherers ins Haus flattert.

Hierzu sind die Gesellschaften einseitig berechtigt, weil ihnen durch häufige Schadensmeldungen ein hoher Verwaltungsaufwand entsteht. Die entsprechenden Klauseln sind in den AGB definiert.

Mitunter wird es schnell teurer

Mitunter ist es dann schwierig, einen neuen und preiswerten Wohngebäude-Schutz zu finden, wenn man den alten verloren hat. So kann ein ersetzter Schaden dazu führen, dass man das gesparte Geld schnell wieder an Beiträgen bei einem anderen Anbieter draufzahlen muss – und noch deutlich mehr. Denn vor allem, wenn ein Elementarschaden-Baustein enthalten ist und in den letzten Jahren in der Region ein Hochwasser oder ähnliches Unwetter auftrat, wird der Neuvertrag unter Umständen nur mit Mehrkosten zu haben sein. Auch die Wohngebäudeversicherer ätzen unter den vielen Unwettern der letzten Jahre, viele Anbieter schreiben rote Zahlen.

Hier sei an die wichtigste Funktion der Wohngebäudeversicherung erinnert: Sie soll dann Hilfe bieten, wenn ein existentieller Verlust des Hauses oder der Wohnung eingetreten ist. Bei einem abgebrannten Haus ist zum Beispiel ein Schaden in sechsstelliger Höhe zu erwarten: Viele Familien können aus eigenen finanziellen Mitteln das Haus nicht wieder aufbauen. Und genau hierfür hat man einen solchen Vertrag hauptsächlich geschlossen: Wohngebäude-Policen sichern die finanzielle Existenz bei sehr hohen materiellen Verlusten.

Teilkasko zahlt – aber nicht bei Vandalismus

Weniger problematisch sollte es sein, wenn am Auto etwas durch Raketen kaputt geht. Zwar haftet der Verursacher, wenn ein Auto durch Böller Schaden nimmt. Aber ist dieser nicht zu ermitteln, springt die KfZ-Teilkasko ein, ohne dass der Versicherte bei der Schadensfreiheitsklasse schlechter gestellt wird. Sie zahlt für Brand-, Explosions- und Glasbruchschäden am Fahrzeug. Schwieriger wird es hingegen, wenn das Auto durch sogenannten Vandalismus Schaden nimmt, also absichtlich von Dritten beschädigt wurde. Hier muss eine Vollkasko-Police abgeschlossen werden.