Bürohaftpflicht

Auch das Betreiben eines Bürobetriebes stellt eine „Gefahr“ dar. Klassische Schadenbeispiele: Einem Besucher wird der Kaffee nicht in der Tasse serviert, sondern direkt auf den Anzug. Ein anderer stürzt in Ihrem Büro die Treppe hinunter. Ebenso können Schäden an den gemieteten Sachen (Mietsachschäden) entstehen. Ein überlaufendes Waschbecken und der Wohngebäudeschaden ist entstanden. Oder ein Kabelbrand durch ein elektrisches Gerät verursacht ist Ursache für einen erheblichen Brandschaden.

zurück