Digitale Kundenveranstaltung

Asbest-Gefahren
Dialog für eine sichere Zukunft

  • vom 17.10.2023

  • von 18:30 bis 20:00 Uhr

Wieso sollten alle Hausbesitzer, -verwaltungen und Handwerker um das neue Gesetz wissen?

Im aktuellen Referentenentwurf GefStoffV Asbest vom 03.03.2023 werden alle Gebäude, die vor dem 31. Oktober 1993 errichtet wurden, unter Generalverdacht gestellt, Asbest-belastet zu sein.

Deswegen muss künftig vor Beginn von Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten eine Freimessung von Asbest durch einen Sachverständigen erfolgen – mit dem Inkrafttreten des Gesetzes wird im Spätsommer 2023 gerechnet.
Welche Auswirkungen das hat auf Hausverwaltungen, Testlabore und Handwerker, die vielleicht auch nur einen kleinen Leitungswasserschaden im Badbereich beseitigen, wollen wir gemeinsam herausfinden.

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