Eine Studie des Bundeskartellamts kommt zu dem Ergebnis, dass Vergleichsportale im Internet durchaus Probleme mit der Transparenz haben. Das gilt auch für jene untersuchten 17 Anbieter, die den Versicherungsvergleich anbieten. Auf eine ganze Reihe von Fallstricken gilt es zu achten.
Am Donnerstag hat das Bundeskartellamt einen Abschlussbericht präsentiert, der eine sogenannte Sektoruntersuchung von Vergleichsportalen zusammenfasst. Mehr als zwei Jahre lang haben Deutschlands oberste Wettbewerbshüter Daten und Informationen zusammengetragen. Anlass der Untersuchung war der Verdacht, dass die Anbieter nicht immer sauber arbeiten, etwa was Produkt- und Tarifrankings angehen. Wie bestimmte Empfehlungen entstehen, sei intransparent, so die Ausgangsthese der Studie. Und zum Teil bestätigten sich die Vermutungen.
Die meisten „Versicherungsvergleichsportale“ sind Makler
Tatsächlich konnte die Behörde Punkte ausfindig machen, bei denen es mit der Transparenz der Portale hapert. Dafür wurden die Vergleichsanbieter mit umfangreichen Fragenkatalogen konfrontiert, die sie wahrheitsgemäß beantworten mussten.
Speziell beim Versicherungsvergleich war ein Interessenkonflikt schnell gefunden. Fast alle Anbieter sind als Versicherungsmakler registriert. Das muss nichts Schlechtes bedeuten, im Gegenteil: daraus resultieren auch zahlreiche Rechte des Kunden. So ist das Portal auch verpflichtet, sich um die eigene Kundschaft zu kümmern. Aber das heißt: In der Regel kooperieren die Portale nur mit Versicherern, die eine Provision zahlen. Mehr als neunzig Prozent aller Einnahmen erzielen die Online-Anbieter im Schnitt mit Provisionen.
Eine weitere Erkenntnis: Wichtige Versicherer meiden den Vertriebsweg über Vergleichsportale, weil hier die Abschlussprovisionen besonders hoch sind. Das sollten Verbraucher bedenken, wenn sie dort Tarife vergleichen. Und nicht alle Assekuranzen bieten ihre Verträge überhaupt für den Online-Abschluss an. Manche Angebote sind an persönliche Beratung gebunden. Die Konsequenz: Keineswegs findet man im Netz einen vollständigen Marktvergleich.
„Eine vergleichsweise niedrige Marktabdeckung ergab sich insbesondere bei Vergleichsportalen in den Bereichen Versicherungen, Hotels und Kredite“, so lautet ein wichtiges Fazit der Studie. Zwei Beispiele: In der privaten Haftpflichtversicherung beträgt die Marktabdeckung im Schnitt 55 Prozent, bei der Hausratversicherung 56 Prozent. Das ist etwas mehr als die Hälfte der Tarife.
Kooperationen schwer zu durchschauen
Noch ein Ergebnis der Untersuchung: Viele Vergleichsportale kooperieren nicht direkt mit den Versicherern, sondern haben einen Kooperationspartner zwischengeschaltet. Dieser ist es, der oft auch die Software für den Vergleich bereithält. Auch auf die Tarifdaten der Versicherer können die Webanbieter in der Regel nicht direkt zugreifen, sondern mittels Kooperationen. Hier bemängelt das Bundeskartellamt, für den Kunden sei kaum zu durchschauen, welches Vergleichsportal mit welchem Partner kooperiere.
Warum aber sollte das für die Kunden überhaupt wichtig sein? Ganz einfach: Weil die Wahl des Partners auch das Produktranking und damit Empfehlungen beeinflussen kann. Um das am konkreten Fall zu verdeutlichen: Viele Versicherungskunden greifen auf mehrere Vergleichsportale zurück, um sich auch aus einer zweiten oder dritten Quelle zu überzeugen, ob der empfohlene Tarif tatsächlich spitze ist. Was aber, wenn im Hintergrund das gleiche Vergleichsprogramm auf der Basis ähnlicher Parameter das Ranking erstellt? Dann erhält man eben keine „Zweitmeinung“, sondern das Portal rechnet ja mit der gleichen Technik und Vorauswahl wie das andere. Nur zum Schein hat man also auf mehrere unabhängige Empfehlungen zugegriffen. Tatsächlich gibt es bei den Kooperationspartnern eine auffällige Konzentration, warnt die Kartellbehörde.
Position 0 — Wer steht eigentlich ganz oben?
Nicht immer sei folglich nachzuvollziehen, warum ein bestimmter Tarif empfohlen werde und ein anderer nicht, so das Ergebnis der Studie. Es besteht der Verdacht, dass auch die Höhe der gezahlten Provision einen Einfluss haben könnte, dass ein Anbieter im Ranking ganz oben gelistet wird. Zwar spricht das nicht grundsätzlich dagegen, sich über Versicherungen auch über Vergleichsportale zu informieren. Aber die Verbraucher sollten ausreichend skeptisch sein.
Ein Beispiel für intransparente Listenplätze ist die sogenannte „Position 0“. Das heißt, ganz oben bei den Produktempfehlungen eines Vergleichsportals findet ein Verbraucher nicht den besten oder günstigsten Tarif. Sondern ein Angebot, für das die Gesellschaft extra zahlt. In der Regel müssten solche Angebote als „Werbung“ gekennzeichnet sein. Oft ist das aber kaum erkennbar. Wie wichtig „Position 0“ ist, zeigt die ausgewertete Statistik: Nahezu jeder vierte Vertragsabschluss entfiel auf diesen Listenplatz.