Im Mai 2019 treten auch wieder neue Regeln in Kraft. Eine wichtige News betrifft dabei die Steuererklärung. Bummelanten haben nun nämlich mehr Zeit, das Dokument beim Finanzamt vorzulegen.

Bisher galt: Wer seine Steuererklärung ohne die Hilfe eines Steuerberaters oder Lohnsteuervereins machen wollte, der musste bis Ende Mai seine vielen Papiere abliefern. Zwar was es möglich, formlos eine Verlängerung zu beantragen, was auch fast immer gestattet wurde. Aber speziell, wenn man bereits in den Vorjahren deutlich verspätet gewesen ist, konnten die Mitarbeiter in den Finanzämtern auch hart sein.

Hier hat der Gesetzgeber mit einer Neuregelung dafür gesorgt, dass zumindest in diesem Jahr die Betroffenen mehr Zeit haben — und nicht ihre Osterferien für die unliebsame Aufgabe opfern müssen. Denn für die Steuererklärung 2018 bleibt nun zwei Monate mehr Zeit. Sie muss nun nicht mehr bis Ende Mai, sondern spätestens bis Ende Juli eingereicht werden.

Mehr Zeit haben aber nun auch jene, die sich nicht auf ihre eigenen Fähigkeiten verlassen wollen, sondern einen Steuerberater hinzuziehen. Dann muss die Steuerklärung bis spätestens zum 29. Februar 2020 eingehen, um keinen Ärger mit dem Fiskus zu riskieren. Hier sei daran erinnert, dass der Fiskus bis zu 10 Prozent des festgesetzten Steuerbetrages und maximal 25.000 Euro als Verspätungszuschlag berechnen darf.

In der Regel gilt aber: Wer das Gespräch mit den Mitarbeitern des Finanzamtes sucht, kann auf viel Kulanz hoffen. Wer die Frist trotz dem längeren Zeitfenster versäumt, kann einen formlosen Antrag stellen und bitten, die Erklärung später einzureichen. Wichtig ist, dass der Antrag auch begründet wird. Hier reicht bereits etwas Phantasie. Sei es ein Umzug, ein Auslandsaufenthalt oder eine Krankheit: In der Regel lassen die Finanzämter mit sich reden.

Seit Inkrafttreten des Alterseinkünfte-Gesetzes müssen übrigens auch Rentner unter bestimmten Umständen Steuern zahlen. Hier gilt es, sich rechtzeitig über die eigene Steuerpflicht bei einem Fachmann zu informieren, bevor der Fiskus Ansprüche anmeldet.