Das Auto ganz einfach online zulassen, statt zur Zulassungsstelle zu gehen? Das verspricht eine neue Rechtsverordnung ab dem 01. Oktober. Ein zweiter Blick aber zeigt: ganz so einfach ist das Prozedere dann doch nicht.
Eine neue Rechtsverordnung macht es möglich: Ab dem 01. Oktober 2019 können Bürgerinnen und Bürger ihre Kfz-Fahrzeuge über das Internet zulassen. Die Möglichkeit wurde im Rahmen der internetbasierten Fahrzeugzulassung (i-Kfz) geschaffen – ihre Umsetzung war durch den Koalitionsvertrag der Großen Koalition vereinbart worden.
So kann nun die Neuzulassung eines fabrikneuen Fahrzeugs, aber auch die Umschreibung oder die Wiederzulassung eines Fahrzeugs über das Internet geregelt werden. Die Wiederzulassung sowie die Umschreibung bei Halterwechsel sind möglich für alle Fahrzeuge, die nach dem 01.01.2015 erstmals zugelassen wurden.
Zulassung nur mit eID-Onlinefunktion und verdeckten Sicherheitscodes
Um den neuen Dienst zu nutzen, muss zunächst die Identität des Antragstellers geprüft werden: Dies geschieht über den neuen elektronischen Personalausweis (nPA) oder einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT). Zur technischen Umsetzung ist jedoch auch ein Smartphone mit kostenloser „AusweisApp2“ (oder alternativ ein Kartenlesegerät) nötig (www.ausweisapp.bund.de). Außerdem kann i-Kfz nur mit eingeschalteter Onlinefunktion (eID) genutzt werden.
Erforderlich ist außerdem die gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.) als Nachweis über den bestehenden Versicherungsschutz sowie eine gültige Hauptuntersuchung (HU).
Dass die Wiederzulassung für Fahrzeuge, aber auch die Umschreibung bei Halterwechsel erst ab Zulassungsdatum 01/2015 möglich ist, hat mit weiteren notwendigen Eingaben zu tun. Denn seit Januar 2015 wurde die neue Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) und seit dem 01. Januar 2018 die Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II) eingeführt. Sicherheitscodes dieser Zulassungsbescheinigungen sind für bestimmte Funktionen der internetbasierten Fahrzeugzulassung (i-Kfz) ebenfalls vonnöten. Auch wird für bestimmte Vorgänge gegebenenfalls eine Stempelplakette mit Sicherheitscodes gebraucht. Die Plaketten sind ebenfalls erst seit 2015 im Umlauf.
Formulare und Plakettenträger kommen mit der Post
Neuen Bescheide und Zulassungsbescheinigungen für einen Fahrzeughalter, aber auch Plakettenträger zum Aufkleben auf das Kennzeichen werden dann von der Zulassungsbehörde nach erfolgreicher An- oder Ummeldung auf dem Postweg versendet. Notwendigen Voraussetzungen für die Kfz-Zulassung per Internet stellt das Bundesverkehrsministerium auf seinem Webportal zur Verfügung – aufzurufen unter dem Punkt „Internetbasierte Fahrzeugzulassung“.
Die Portale selbst hingegen werden durch die zuständigen regionalen Zulassungsbehörden gestellt und sind über deren Web-Auftritte abrufbar.