Vor einem besonders tückischen Betrugsversuch warnt aktuell das Bundesministerium der Finanzen (BMF). Denn Betrüger versenden im Namen einer „Organisation Transparenzregister e.V.“ betrügerische E-Mails und verlangen eine kostenpflichtige Registrierung. Mit dem offiziellen Transparenzregister des Bundesfinanzministeriums zur Bekämpfung der Geldwäsche jedoch haben die Absender nichts zu tun. Vielmehr soll das Unwissen vieler Gewerbetreibender schamlos ausgenutzt werden, um Geld zu ergaunern.
Ominöser Verein will Geld ergaunern
Die E-Mails werden zum Beispiel mit dem Betreff „“Zahlungsaufforderung – Verstoß gegen das Geldwäschegesetz“ versendet. Auch wird behauptet, man habe sich noch nicht in das Transparenzregister eingetragen. Dies stelle „eine Ordnungswidrigkeit dar“. Folgt man aber dem Link, kommt man keineswegs zur offiziellen Seite des Transparenzregisters. Stattdessen bietet ein ominöser Verein Dienste an, für die man sich kostenpflichtig registrieren – und folglich zahlen – soll.
So soll ein Mitgliederbeitrag in Höhe von 49,00 Euro über den Link ergaunert werden. Außerdem droht eventuell zusätzlicher Schaden durch weitere kostenpflichtige Dienste oder gar durch einen Phishingversuch – beim Phishing versucht ein betrügerischer Angreifer, das Opfer zur Herausgabe sensibler Informationen zu bewegen. Schon die kostenpflichtige Registrierung aber erzeugt Unbill und Schaden.
Aus diesem Grund warnt das Bundesfinanzministerium auf seiner Webseite ausdrücklich davor, auf diese oder ähnliche Mails zu reagieren. Auch soll auf keinen Fall eine Registrierung auf der betrügerischen Seite des ominösen Vereins vorgenommen werden oder gar eine Zahlung geleistet werden. Stattdessen soll der Inhalt der Mail ignoriert und die Mail gelöscht werden.
Eintrag ins öffentliche Transparenzregister: Stets kostenlos
Auch weist das Bundesfinanzministerium darauf hin: Eintragungen in das offizielle (und damit tatsächliche) Transparenzregister sind stets kostenlos. Die offizielle Internetseite lautet www.transparenzregister.de. Der offizielle Betreiber des Transparenzregisters im Sinne des Geldwäschegesetzes (GwG) ist kein Verein, sondern die Bundesanzeiger Verlag GmbH – als Beliehene durch das Bundesfinanzministerium.
Gewerbetreibende: Eintragungspflicht ins offizielle Transparenzregister prüfen
Auch der Bundesverband Finanzdienstleistung (AfW) als wichtiger Interessenverband Gewerbetreibender warnt in einer Pressemitteilung vor dem betrügerischen Verein und betrügerischen E-Mails. Zugleich empfiehlt er aber: Gewerbetreibende sollten prüfen, ob Sie ihrer Eintragungspflicht in das echte Transparenzregister des Bundesfinanzministeriums schon nachgekommen sind. Dort müssen Unternehmen, Vereine, Genossenschaften und Stiftungen diejenigen Personen eintragen, die bei ihnen als „wirtschaftlich Berechtigte“ Einfluss ausüben. Dies soll gemäß Geldwäschegesetz verhindern, dass Geld an kriminelle oder terroristische Akteure fließt.
Gesellschaften, die ihre Beteiligungsverhältnisse schon im Handelsregister veröffentlicht haben, haben hingegen bereits ihre Transparenz-Pflicht im Sinne des Geldwäschegesetzes erfüllt – diese Gesellschaften müssen laut AfW ihre Beteiligungsverhältnisse nicht mehr eigens beim Transparenzregister melden.
Auskünfte zum offiziellen Transparenzregister der Bundesregierung sind – aus dem deutschen Festnetz kostenlos – unter der Servicenummer 0800/1234337 erhältlich.