Die Rente ist knapp aber Neben- und Instandhaltungskosten steigen. Lohnt sich dann ein Verrentungsmodell für die eigene Wohnimmobilie? Welche Möglichkeiten es gibt und worauf dabei geachtet werden sollte.
In den Metropolregionen Berlin, Hamburg, München, Köln, Frankfurt am Main, Stuttgart und Düsseldorf klettern die Immobilienpreise. Allein vom 2. Quartal 2019 bis zum 2. Quartal 2020 verzeichnete das Statistische Bundesamt in den genannten Städten einen Preisanstieg bei Eigentumswohnungen um 6,1 Prozent, bei Ein- und Zweifamilienhäusern waren es sogar 6,5 Prozent.
Vor diesem Hintergrund kann die Verrentung der Immobilie für Eigentümer eine interessante Möglichkeit sein. Bei solchen Modellen verkauft der Eigentümer zwar sein Haus oder seine Wohnung, behält aber ein lebenslanges Wohnrecht. Der Verkaufserlös wird in Form einer monatlichen Rente ausbezahlt.
Am Markt werden verschiedene Verrentungsmodelle angeboten. Doch gleich, für welches Modell sich ein Eigentümer interessiert: Ein fundiertes Wertgutachten bildet die wichtigste Entscheidungsgrundlage.
Verschiedene Modelle zur Immobilien-Verrentung
Zeitrente: Der Kaufpreis gilt nach einem zuvor festgelegten Zahlungszeitraum als getilgt. Im Todesfall des Verkäufers, wird der monatliche Zahlbetrag bis Laufzeitende an die Erben entrichtet.
Leibrente: Bei diesem Modell endet die monatliche Zahlung bei Tod des Verkäufers.
Solche Verrentungs-Varianten können sehr individuell ausgestaltet werden: Etwa der Zeitpunkt der Immobilienübergabe oder dem Beginn der Rentenzahlung. Das Wohnrecht kann auch zeitlich begrenzt werden.
Findet die Immobilienverrentung auf Nießbrauchsbasis statt, kann das Wohnrecht auch wirtschaftlich genutzt werden, indem das betreffende Objekt vermietet wird.
Möglich sind auch Verkäufe mit Rückvermietung. Der Verkäufer erhält dabei eine Einmalzahlung und mietet künftig seine alte Wohnung. Dabei sind Mieterhöhungen ausgeschlossen.
Soll für den Verkäufer oder dessen Erben ein Rückkaufrecht gesichert werden, kann sich eine Verrentung durch Teilverkauf anbieten. Der Immobilienverkläufer erhält dabei ein lebenslanges Nießbrauchsrecht, ist weiterhin für die Instandhaltung der Immobilie verantwortlich und entrichtet einen monatlichen Nießbrauchszins an den Käufer.