Mit welchen Themen wandten sich Versicherte an den PKV-Ombudsmann? Das zeigt die Auswertung des Tätigkeitsberichts 2020.

Der PKV-Ombudsmann ist eine außergerichtliche Schlichtungsstelle, die dabei helfen soll, Streitigkeiten zwischen Versicherten und Versicherungen zu klären. In seinem Tätigkeitsbericht 2020 geht der Ombudsmann auf die statistischen Besonderheiten ein. Und die geben Anlass zur Freude. Denn im Corona-Krisen-Jahr 2020 gab es weniger Beschwerdefälle als im Vorjahr. Erreichten den PKV-Ombudsmann 2019 noch 5.953 Beschwerden, waren es 2020 „nur“ 5.906. Weniger Beschwerden gab es nur 2009 als das Ombudsmannverfahren im PKV-Bereich eingeführt wurde.

„Unter Berücksichtigung der über 40 Millionen bestehenden Verträge in der Krankheitskostenvoll-, Zusatz- und Pflegeversicherung, für die der Ombudsmann (…) zuständig ist, liegt die Zahl der Fälle, in denen ein Schlichtungsverfahren zur Vermittlung bei Meinungsverschiedenheiten angestrebt wurde, bei unter 0,02 Prozent“, schreibt PKV-Ombudsmann Heinz Lanfermann.

Doch worüber beschwerten sich die Versicherten am häufigsten? Das zeigt die Auswertung des Tätigkeitsberichts. Von den 5.906 Beschwerden bezogen sich 3.849 auf die Krankenvollversicherung. Dabei ging es um:

  • Gebührenstreitigkeiten (861 Fälle; entspricht 22,4 Prozent der PKV-Beschwerden)
  • Medizinische Notwendigkeit (765 Fälle; 19,9 Prozent)
  • Arznei-, Heil- und Hilfsmittel (544 Fälle; 14,1 Prozent)
  • Vertragsauslegung (377 Fälle; 9,8 Prozent)
  • Beitragsanpassung / Beitragshöhe (6,0 Prozent)