Die Professionelle Zahnreinigung (PZR) ist eine beliebte Präventionsmaßnahme gegen Zahnfleischerkrankungen und Karies. Allerdings zählt sie nicht zu den Kassenleistungen. Dennoch bieten manche Krankenkassen einen Zuschuss an.

Bedingungen der Zuschüsse aber variieren – mitunter kommt man günstiger mit einer Zahnzusatzversicherung weg. Auch koppeln einige Krankenkassen die Bezuschussung an ein Bonusprogramm.

Professionelle Zahnreinigung: Von Zahnärzten empfohlen

Bei der Professionellen Zahnreinigung werden harte sowie auch weiche Zahnbeläge mit Handinstrumenten, Pulver-Wasser-Spray und Schallinstrumenten entfernt. Zudem werden die Zähne poliert und fluoridiert. All dies geschieht in Verbindung mit einer Beratung zu besserer Zahnhygiene.

Ausdrücklich empfohlen wird die Professionelle Zahnreinigung von der Bundeszahnärztekammer – und zwar mindestens einmal jährlich. Bei erhöhtem Risiko, an Karies oder Parodontitis zu erkranken, soll sogar mehrmals im Jahr eine PZR durchgeführt werden. Die Kosten liegen etwa zwischen 80 Euro bis 120 Euro.

Viele Krankenkassen leisten einen freiwilligen Zuschuss

Trotz Empfehlung der Zahnärzte ist die Professionelle Zahnreinigung allerdings keine Kassenleistung. Dennoch leisten viele Krankenkassen einen Zuschuss – als freiwillige Satzungsleistung. Eine Satzungsleistung ist eine Leistung, zu der Kassen nicht verpflichtet sind – sie kann aber freiwillig gewährt werden und wird dazu in der Satzung der Kassen festgeschrieben. Durch attraktive Zuschüsse möchten sich die Kassen einen Wettbewerbsvorteil im Kampf um die Kunden sichern.

Höhe der Zuschüsse und Bedingungen variieren stark

Wie hoch aber der Zuschuss ist oder zu welchen Bedingungen er geleistet wird, ist ganz verschieden. So gewähren einige Krankenkassen gerade einmal zehn Euro Zuschuss. Andere hingegen bezuschussen 80 Prozent der Kosten. Mitunter sind die Zuschüsse an das Bonussystem gekoppelt – dann ist es gar nicht so einfach, die Zusatzleistungen zu erhalten.

Bonussysteme können aufwendig sein

Denn Bonussysteme können aufwendig und kompliziert sein – Zuschüsse sind hier von der Teilnahme an weiteren Maßnahmen abhängig. Für diese Maßnahmen muss Zeit investiert werden – zum Beispiel für Vorsorge-Untersuchungen oder das Nutzen von Sportangeboten. Auch fallen mitunter weitere Kosten an, wenn auch Bonusmaßnahmen nur zu einem gewissen Teil bezuschusst werden.

Wem das Nutzen von Zusatzangeboten (wie zum Beispiel der Professionellen Zahnreinigung) wichtig ist, der sollte sich sehr genau über die Bedingungen informieren, zu denen die Krankenkasse derartige Leistungen erbringt.

Weitere Möglichkeit: Behandlung durch Vertragsärzte

Mitunter aber erstatten einige Kassen sogar den vollen Betrag – jedoch ist dies aktuell nur möglich durch Behandlungen über Vertragsärzte. Denn es gibt ganze Netzwerke an Arzt- und Zahnarztpraktiken, mit denen Krankenkasse besondere Bedingungen aushandeln – das Dentnet-Netzwerk oder das IMEX-Netzwerk sind für Zahnbehandlungen hier wichtig. Versicherte sollten deswegen nachfragen, ob ihre Kasse für eine PZR durch Vertragsärzte einen höheren Teil der Kosten übernimmt.

Zahnzusatzversicherung: Leistet für viele Maßnahmen

Teils geringe Zuschüsse, teils komplexe Bedingungen oder Verweigerung einer freien Arztwahl – Gesetzliche Krankenkassen machen es ihren Versicherten oft nicht einfach, an Zuschüsse für freiwillige Leistungen zu kommen. Wer aber seine Krankenkasse nicht nach Zusatzleistungen auswählen will oder wer umfangreiche Prophylaxe-Maßnahmen unabhängig von komplexen Bedingungen nutzen möchte, für den empfiehlt sich eine Zahnzusatzversicherung.

Denn viele Zahnzusatzversicherungen sind günstig – und gewähren dann dennoch viele Prophylaxe-Maßnahmen für gesunde Zähne. Dadurch erspart man sich aufwendige Zugeständnisse an ein Zuschuss-System. Wer hierzu mehr wissen will, der sollte sich an eine Expertin oder einen Experten wenden.