Im Dezember 2023 verzeichnete Deutschland einen deutlichen Anstieg der Personen, die Grundsicherungsleistungen erhielten.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes bezogen mehr als 1,2 Millionen Menschen Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, was einen Zuwachs von 1,9 % oder etwa 22.000 Personen gegenüber dem Vorjahr darstellt. Diese Sozialleistungen sind für Menschen vorgesehen, die aufgrund ihres Alters oder einer dauerhaften vollen Erwerbsminderung ihren Lebensunterhalt nicht selbst sicherstellen können.

Die Mehrheit dieser Leistungsempfänger, rund 690.000 Personen oder 56,9 %, erhielten die Grundsicherung aufgrund ihres Alters, was einen Anstieg von 4,7 % gegenüber dem Vorjahresmonat markiert. Die Altersgrenze für den Bezug dieser Leistungen wird schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben, was für Personen, die im Dezember 2023 leistungsberechtigt waren, eine Altersgrenze von 66 Jahren bedeutete.

Etwa 43,1 % der Empfänger, also circa 520.000 Personen, waren aufgrund einer dauerhaften vollen Erwerbsminderung leistungsberechtigt. Im Vergleich zum Vorjahr sank ihre Zahl um 1,6 %.

Ein signifikanter Anstieg war insbesondere bei den geflüchteten Ukrainern zu beobachten. Ihre Zahl erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um 18,8 %, von 73.060 im Dezember 2022 auf 86.775 im Dezember 2023. Seit Juni 2022 haben ukrainische Geflüchtete Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB XII), was einen Wechsel vom Asylbewerberleistungsgesetz zu den regulären Sozialleistungen darstellt.