Bevor man ein Haus saniert, etwa durch das Neueindecken des Dachs, Vergrößern der Fenster oder Austauschen der Haustür, ist es ratsam, den bestehenden Versicherungsschutz zu überprüfen. Die Wohngebäudeversicherung kommt normalerweise für Sturmschäden auf, vorausgesetzt das Gebäude ist bewohnt oder zumindest bezugsfertig.

Die Versicherung deckt in der Regel Sturmschäden ab einer Windstärke von 8 ab. Dies gilt jedoch nicht unter allen Umständen, insbesondere wenn sich das Haus in einem Baustellenzustand befindet. Sollten Fenster und Türen beispielsweise nicht vollständig schließbar sein oder das Dach nur provisorisch gesichert, erhöht sich das Risiko eines Sturmschadens, und die Versicherung könnte eine Kostenübernahme verweigern. Daher ist es von Bedeutung, etwaige Umbaumaßnahmen im Voraus anzugeben, damit die Versicherungspolice gegebenenfalls für die Dauer der Umbauphase angepasst werden kann.

Zusätzliche Empfehlungen umfassen:

  • Nach dem Umbau ist es wichtig zu überprüfen, ob sich der Wert des Gebäudes erhöht hat, um den Versicherungsschutz entsprechend anzupassen.
  • Gerüste können bei Sturm ein Risiko darstellen, da sie die Richtung und Stärke der Luftströmungen beeinflussen können. Herabfallende Gegenstände von Gerüsten können zudem Schäden am Gebäude verursachen.
  • Bei Sturmwarnungen im Wetterbericht sollte die Baustelle zuvor gesichert werden, um zu verhindern, dass lose Teile zu gefährlichen Geschossen werden, die im schlimmsten Fall auch Passanten verletzen könnten.