Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechte von Versicherungsnehmern im Zusammenhang mit Einbruchdiebstahl in einem wegweisenden Urteil gestärkt. Demnach müssen Betroffene keinen lückenlosen Nachweis mehr erbringen, um Ansprüche aus der Hausratversicherung geltend zu machen. Es genügt, dass sie ein Mindestmaß an Beweisen vorlegen, die den Einbruchdiebstahl nach allgemeiner Lebenserfahrung wahrscheinlich erscheinen lassen.

Versicherungsnehmer profitieren von Beweiserleichterung

Im zugrundeliegenden Fall war es zu einem Streit über die Schadensregulierung nach einem vermeintlichen Einbruch gekommen. Der Kläger machte geltend, dass Einbrecher in das Haus seiner Eltern eingedrungen seien und dabei einen Tresor entwendet hätten. Der Versicherer weigerte sich jedoch zu zahlen, da die vorgefundenen Spuren nicht eindeutig zu einem Einbruch passten.

Die Vorinstanzen hatten dem Versicherer Recht gegeben und die Klage abgewiesen. Der BGH hob dieses Urteil jedoch auf und betonte, dass die Anforderungen an den Nachweis eines Einbruchdiebstahls nicht übermäßig hoch angesetzt werden dürfen. Es sei ausreichend, wenn der Versicherungsnehmer das äußere Bild eines Einbruchdiebstahls belegen kann, auch wenn die Spurenlage nicht eindeutig sei.