Corona führt zum Fahrrad-Boom: Der Ansturm auf die Drahtesel boomt derart, dass Hersteller sogar Lieferengpässe meldeten. Und das Angebot ist groß am Markt – Fahrräder mit und ohne Unterstützung von Motorkraft stehen zur Auswahl. Da ist es gut zu wissen, wie die Fahrzeuge verkehrsrechtlich eingeordnet werden – und welcher Versicherungsschutz gebraucht wird.

Normalerweise braucht man für ein Fahrrad keine extra Versicherung, die vom Gesetzgeber vorgeschrieben ist. Gelten doch muskelbetriebene Fahrräder nicht als Kraftfahrzeug im Sinne des Straßenverkehrsgesetzes (StVG). Für begeisterte Radler empfiehlt sich dennoch unbedingt eine Unfallversicherung. Schließlich verletzen sich pro Jahr fast 14.500 Menschen auf dem Rad. Und auch eine Privat-Haftpflicht ist im Grunde ein Muss – wer Dritten einen Schaden verursacht, haftet auch auf dem Rad mit seinem gesamten Vermögen.

Was für Fahrräder gilt, gilt für Pedelecs mit elektrischer Tretunterstützung ebenfalls, sobald sich der Motor bei 25 km/h abschaltet: Auch solche Pedelecs gelten nicht als Kraftfahrzeuge im Sinne des Straßenverkehrsgesetzes, sondern werden Fahrrädern ohne Motorantrieb gleichgestellt. Aber auch hier gilt natürlich: Wenngleich der Gesetzgeber keine Versicherung verpflichtend vorschreibt, sind Pedelec-Fahrer mit privater Haft- und Unfallversicherung auf der sicheren Seite.

Versicherungspflicht für S-Pedelecs

Versicherungspflicht besteht allerdings für S-Pedelecs – für Fahrräder mit bis zu 45 Stundenkilometern Höchstgeschwindigkeit sowie mit einer Motorleistung von 250-500 Watt. Diese Fahrzeuge gelten nicht mehr als Fahrrad, sondern werden als Kleinkraftrad bzw. KfZ eingestuft: Eine Kfz-Haftpflicht ist durch den Gesetzgeber hier vorgeschrieben. S-Pedelecs dürfen zudem nur mit Helm und Versicherungskennzeichen gefahren werden. Das Mindestalter für das Führen dieser Fahrzeuge beträgt 16 Jahre.

Wie versichert man die Fahrräder gegen Diebstahl?

Ein neuer Fahrradboom kann aber auch einen neuen Diebstahlboom bedeuten. Laut Polizeilicher Kriminalstatistik (PKS) wurden in Deutschland in 2020 immerhin 260.956 Bikes gestohlen – bei niedrigen Aufklärungsquoten. Da ist es gut zu wissen, wie man die Fahrräder gegen Diebstahl versichert.

Bei Diebstahl aus dem Keller oder der Garage greift die Hausratversicherung. Anders aber sieht es aus, wenn das Fahrrad unterwegs gestohlen wird – zum Beispiel von einem Ort, an dem es angebunden wurde. Hier kann, zusätzlich zur Hausratversicherung, aber der Zusatzbaustein Fahrraddiebstahl abgeschlossen werden.

S-Pedelec braucht Teilkasko

Freilich: Für S-Pedelecs reicht ein solcher Schutz nicht aus, da es sich hier verkehrsrechtlich um ein Kfz und nicht mehr um ein Fahrrad handelt. Wer Versicherungsschutz vor Diebstahl seines S-Pedelec wünscht, ist mit einer Teilkasko auf der sicheren Seite.

Grundsätzlich lohnt, sich zum Versicherungsschutz beim Drahtesel-Boom von einer Expertin oder einem Experten beraten zu lassen. Denn ist man gut versichert, findet die Freude am neuen Gefährt kein schnelles und unverhofftes Ende.