Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) erinnert aktuell angehende Rentnerinnen und Rentner daran, dass der Antrag auf Rente rechtzeitig eingereicht werden muss. Denn wer die Rente pünktlich auf dem Konto haben will, muss lange vorher tätig werden: Drei Monate vor Rentenbeginn muss das Antragsformular vorliegen.
Wer auf ein langes Arbeitsleben zurückblickt, der will auch mal im Ruhestand seine wohlverdiente Altersrente genießen. Das Problem: Viele angehende Rentnerinnen und Rentner wissen nicht, dass diese nicht automatisch auf das Konto kommt, sondern aktiv beantragt werden muss. Und zwar rechtzeitig, wie nun die Deutsche Rentenversicherung (DRV) informiert.
Demnach muss der vollständig ausgefüllte Rentenantrag bereits rund drei Monate vor dem geplanten Rentenbeginn vorliegen bzw. beim zuständigen Rentenversicherungsträger eingereicht worden sein. Nur so lasse sich eine Unterbrechung zwischen dem bisherigen Einkommen und der ersten Rentenzahlung vermeiden. Das bedeutet aber zugleich, dass man bereits deutlich vorher aktiv werden sollte. Denn der Rentenversicherung müssen auch Versicherungs-Unterlagen für noch fehlende Zeiten nachgereicht werden, etwa der Nachweis von Ausbildungs-Zeiten. Wenn dann die Unterlagen nicht vollständig sind, kann es zu weiteren Verzögerungen kommen. Nicht alle Versicherungs-Zeiten, die Rentenansprüche begründen, sind üblicherweise im Versicherungsverlauf gespeichert.
Die Rentenversicherung benötigt darüber hinaus die Steueridentifikationsnummer, die internationale Kontonummer (IBAN) und die internationale Bankleitzahl (BIC), wenn die Rente ins Ausland überwiesen werden soll. Der Rentenantrag lässt sich unter https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Online-Dienste/online-dienste_node.html auch online stellen. Dennoch sollte man sich nicht scheuen, notfalls noch einmal eine Beratung von Renten-Experten in Anspruch zu nehmen, wenn Fragen offen sind. Denn im Zweifel können fehlende Angaben und Zeiten dazu führen, dass man Gelder schlicht verschenkt.