Kein Mensch denkt gern an den eigenen Tot. Und doch sollte man sich – gerade mit zunehmendem Alter – hin und wieder mit dem Schutz der Hinterbliebenen beschäftigen, falls man doch plötzlich erkrankt oder verunglückt. Ein Produkt der Hinterbliebenenvorsorge ist die Sterbegeldversicherung – diese zahlt eine Leistung an Hinterbliebene, um Kosten eines Begräbnisses abzufedern. Denn die durchschnittlichen Bestattungskosten in Deutschland liegen laut Stiftung Warentest bei 4.500 Euro – ein Betrag, der gerade Familien mit kleinem Einkommen schnell überfordern kann.

Versicherungssumme als Schonvermögen

Eine Sterbegeldversicherung ist eine kapitalbildende Versicherung, die bei Tod des Versicherungsnehmers Geld an die Angehörigen auszahlt. Sie funktioniert wie eine Risikolebensversicherung. Da das Geld aber einzig der Deckung der Bestattungskosten dient, ist die Versicherungssumme in der Regel geringer.

Diese Eigenschaft kann Vorteile bieten. Denn wer auf andere Weise Geld für die Bestattung anspart, riskiert, dass dieses Geld für die Pflegekosten aufgebraucht werden muss. Das droht besonders bei Unterbringung im Heim aufgrund des Alters: Mittlerweile sind es im Schnitt über 2.000 Euro, mit denen sich pflegebedürftige Heimbewohner an den Kosten beteiligen. Und wenn das Geld nicht reicht, ist auch das angesparte Geld für Bestattungen in Gefahr.

Geld aus der Sterbegeldversicherung hingegen gehört per Gesetz zum Schonvermögen – auf dieses Geld darf nicht für die Pflegekosten zugegriffen werden. Und der Staat darf dieses Geld auch nicht pfänden. Solche Überlegungen erklären, warum die Sterbegeldversicherung durchaus sinnvoll sein kann.

Verschiedene Möglichkeiten der Zahlung

Angespart wird die Versicherungssumme für das Sterbegeld anhand verschiedener Möglichkeiten. So kann eine Prämienzahlung monatlich oder quartalsweise erfolgen (viertel- oder halbjährlich oder auch jährlich). Der Preis der Prämie hängt hierbei von verschiedenen Faktoren ab: Alter einer Versicherungsnehmerin oder eines Versicherungsnehmers bei Abschluss der Police, Beitragszahldauer (sie kann zum Beispiel bis zum Alter von 65 Jahren oder von 70 Jahren usw. erfolgen), Berufsstand. Ob und wie sich aber solche Faktoren auf die Prämie auswirken, ist je nach Versicherer und Produkt unterschiedlich.

Gesundheitsprüfung oder Wartezeit

Wie bei der Berufsunfähigkeitsversicherung auch müssen bei der Sterbegeldversicherung Gesundheitsfragen nach bestem Wissen und Gewissen beantwortet werden. Allerdings verzichten mittlerweile einige Anbieter aufgrund der geringen Versicherungssumme darauf – auch dies kann, besonders bei Vorerkrankungen, ein Vorteil der Sterbegeldversicherung sein.

Allerdings werden in solchen Fällen oft Wartezeiten festgelegt: Erst nach Ablauf dieser Wartezeit besteht Leistungsanspruch. So sichern sich die Unternehmen gegen die Gefahr, schnell leisten zu müssen ohne aufgebautes Kapital. Die Wartezeit kann zum Beispiel 18 oder 24 Monate betragen. Allerdings besteht auch die Möglichkeit, die Wartezeit durch angespartes Kapital zu umgehen. Wer zu Sterbegeldversicherungen Informationen sucht, der sollte sich an eine Expertin oder einen Experten wenden.