Der Winter zeigt sich hartnäckig: Schauer, Schnee und Gewitter zeugen davon, dass noch nicht mit Frühling zu rechnen ist. Autofahrer sollten deshalb auf die Bereifung ihres Fahrzeugs achten.

„Kälte-Hammer im April“ hieß es dieser Tage auf Wetter.de. Schnee, Glatteis und Spätfrost prägen derzeit das als wechselhaft bekannte Aprilwetter. Das erhöht die Unfallgefahr auf Deutschlands Straßen. Autofahrer sollten deshalb unbedingt die Bereifung ihrer Fahrzeuge prüfen. Die Verbraucherwebseite der Versicherer, ‚Die Versicherer‘, klärt derzeit darüber auf, wie sich die Assekuranzen verhalten, wenn ein Autofahrer mit der falschen Bereifung unterwegs war und in einen Unfall verwickelt wurde.

Kfz-Haftpflichtversicherung:

Die Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt nach einem Unfall auf jeden Fall den Schaden des Unfallopfers, auch wenn der Unfallverursacher bei winterlichen Wetterverhältnissen mit Sommerreifen unterwegs war. Der Versicherungsschutz bleibt auch in diesem Fall bestehen. Fahrzeuge sollten jedoch nicht dauerhaft mit Sommerreifen unterwegs sein, wenn winterliche Straßenverhältnisse eindeutig andere Reifen erfordern – sei es aufgrund von Kälte, Glatteis, Schnee oder Schneeglätte. Wer dann einen Unfall mit seinem Auto verursacht, muss damit rechnen, von seiner Versicherung mit bis zu 5.000 Euro in Regress genommen zu werden.

Vollkaskoversicherung:

Wenn der Autofahrer vor Fahrtantritt oder während der Fahrt hätte erkennen müssen, dass Sommerreifen angesichts der winterlichen Bedingungen völlig ungeeignet sind und es aufgrund der unzureichenden Bereifung zu einem Unfall kommt, kann die Leistung der Voll- und Teilkaskoversicherung anteilig, in besonders schweren Fällen sogar vollständig gekürzt werden. Selbst wenn keine allgemeine Winterreifenpflicht in Deutschland besteht, lohnt es sich, bei kalten Temperaturen die richtigen Reifen aufzuziehen. Nur so ist gewährleistet, nach einem Unfall die volle Leistung der Versicherung für den Schaden am eigenen Auto zu bekommen.