In seiner Sitzung am 22. März 2024 hat der Bundesrat dem Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Kfz-Haftpflichtversicherung zugestimmt.
Nach einem Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses, der von der Bundesregierung am 7. Februar 2024 eingereicht wurde, wurde das Gesetz verabschiedet. Zuvor hatte es am 2. Februar 2024 im Bundesrat keine Mehrheit gefunden. Der Vermittlungsausschuss empfahl, auf die Versicherungspflicht für zulassungsfreie Arbeitsmaschinen und Stapler mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h zu verzichten. Diese Regelung ist nun nicht mehr Teil des Gesetzes.
Das Gesetz setzt die europäische Richtlinie über die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und die Kontrolle der entsprechenden Versicherungspflicht in deutsches Recht um. Es enthält auch Regelungen zur Harmonisierung der Schadensverlaufsbescheinigungen der Versicherten und Vorgaben für die Schadensfreiheitsrabattpolitik der Versicherer. Zudem wird zukünftig ein Insolvenzfonds Verkehrsopfer auch bei Zahlungsunfähigkeit des Kfz-Versicherers absichern.
Nachdem der Bundestag den Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses bereits am 23. Februar 2024 bestätigt hat, kann das Gesetz nun nach Ausfertigung und Verkündung in Kraft treten.